Pferdehalterhaftpflicht

Der Gesetzgeber sieht für jeden Pferdebesitzer eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt. Denn der Pferdehalter unterliegt der vollständigen Haftung für Schäden, die sein Tier einem Dritten zufügt, wie z.B.

  • Personenschäden
  • Sachschäden

Auch hier gibt es diverse Tarifvarianten, z.B. mit Einschluss Auslandsversicherung u.v.m.

Wir erstellen Ihnen gerne ein passendes Angebot.