Hundehaftpflicht

Der Gesetzgeber sieht für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt. Denn wenn Ihr Tier einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügt, sind Sie als Hundehalter in der vollständigen Haftung, z.B. für:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Mietsachschäden

Auch sollte eine Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn z.B. ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt.