Krankentagegeld

Im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitgeber bis zum 42. Tag die Lohnfortzahlung, danach Ihre Krankenkasse, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen Satzes.

Da hierbei ein Differenzbetrag entstehen kann, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die diesen Differenzbetrag ausgleicht. Auf diesem Wege erhalten Sie für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag.

Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.