Pferdehalterhaftpflicht
Der Gesetzgeber sieht für jeden Pferdebesitzer eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt. Denn der Pferdehalter unterliegt der vollständigen Haftung für Schäden, die sein Tier einem Dritten zufügt, wie z.B.
- Personenschäden
- Sachschäden
Auch hier gibt es diverse Tarifvarianten, z.B. mit Einschluss Auslandsversicherung u.v.m.