Riester
Spätestens seit der Rentenreform von 2002 sollten Sie Versorgungslücken mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen.
Hierfür haben Sie die Option, staatliche Förderungen zu Ihrer sog. Riester-Rente in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu erhalten, davon ausgeschlossen sind jedoch Personen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wer einen Riestervertrag abschließen möchte, kann wählen zwischen:
- klassische Riesterrente
- Fondsgebundene Riesterrente
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
- Wohn-Riester
Um die volle Höhe an staatlicher Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.